Verleihbedingungen schlauchboottouren.de /USU Aktiv GmbH
1. Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der USU Aktiv GmbH, Markt 14, 06618 Naumburg (Saale), nachstehend „USU Aktiv GmbH“, gegenüber ihren Kunden betreffend den Erwerb von Gutscheinen, die Anmietung von Schlauchbooten sowie die Durchführung von Touren, die über die Online-Plattform unter https://www.schlauchboottouren.de/ sowie alle zur Domain gehörenden Subdomains gebucht bzw. gekauft werden können.
Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die USU Aktiv GmbH hat diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Zur besseren Lesbarkeit bezeichnet das Wort „Kunde“ sämtliche Geschlechter sowie Unternehmen.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der USU Aktiv GmbH und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entgegenstehen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist die jeweilige Vereinbarung in Textform.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Der Kunde kann die Buchungsübersicht sowie diese AGB auf der Plattform einsehen und ausdrucken. Der Vertragstext wird von der USU Aktiv GmbH gespeichert, ist jedoch für den Kunden nicht zugänglich.
(6) Verbraucher können die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU nutzen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
(7) Die USU Aktiv GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(8) Gerichtsstand ist Naumburg (Saale), sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist.
2. Vertragsinhalte und Vertragsschluss
(1) Die USU Aktiv GmbH bietet über https://www.schlauchboottouren.de/ die Vermietung von Schlauchbooten, geführte oder eigenständig durchgeführte Touren sowie Gutscheine an.
(2) Die Darstellung der Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Annahme der Buchung durch die USU Aktiv GmbH zustande.
Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Angaben jederzeit korrigieren.
(3) Abweichend davon kommt der Vertrag zustande:
- bei PayPal: mit Bestätigung der Zahlungsanweisung
- bei Kreditkarte: mit Belastung der Karte
- bei Sofortüberweisung: mit Zahlungsbestätigung
- bei Giropay: mit Bestätigung der Überweisung
- bei Lastschrift: mit Belastung des Kontos
(4) Der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail inkl. AGB.
(5) Buchungen können auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Kunden zustande.
(6) Bei Touren erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung mit allen wesentlichen Daten.
(7) Für gebuchte Touren und Bootsvermietungen besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Freizeitdienstleistungen mit festem Termin).
3. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Gesamtpreis ist – sofern nicht anders vereinbart – sofort fällig.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die angebotenen Zahlungsanbieter (z. B. PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Giropay).
(4) Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Zahlungsdienstleister.
4. Umbuchungen
- (1) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tourtermins, des Tourziels, des Ortes des Tourantritts bzw. Tourendes, der Unterkunft, der Auswahl der Boote, der Art der Verpflegung und/oder der Personenanzahl besteht nicht. Die ist gilt nicht, wenn USU Aktiv GmbH keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen zur Verfügung gestellt hat.
- (2) Sollte eine Umbuchung auf einen neuen Termin dennoch möglich sein und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, beträgt das Umbuchungsentgelt höchstens 10.00 € pro Person.
5. Rücktritt und Verspätungen
- (1) Der Kunde kann jederzeit von gebuchten Touren zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber USU Aktiv GmbH in Textform zu erklären.
- (2) Tritt der Kunde vor Beginn der Tour zurück oder tritt er die Tour nicht an, so verliert USU Aktiv GmbH den Anspruch auf den Tourpreis. Stattdessen kann USU Aktiv GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen,
- soweit nicht einer der wesentlichen Bestandteile der Tour mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird und/oder
- soweit nicht USU Aktiv GmbH die Tour vor Beginn der der Tour absagt,
- soweit nach Beginn der Tour wesentliche Bestandteile der Tour nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden und dem Kunden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten angeboten werden und/oder
- soweit der Rücktritt nicht von USU Aktiv GmbH nicht zu vertreten ist und/oder
- soweit nicht am Tourort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbarer, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Tour erheblich beeinträchtigten.
In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden von der Tour stehen USU Aktiv GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % • vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % • vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % • vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 60 % • vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80 % • Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 100%
- (3) Bei Verspätungen am Tag der Tour oder Rückholungen während der Tour aus Gründen, welche USU Aktiv GmbH nicht zu vertreten hat, berechnet USU Aktiv GmbH für zusätzlich zu organisierende Ausfahrten je Kleinbus bis 7 Personen 55,00 € für bis zu 30 km, sofern dies so kurzfristig noch organisiert werden kann. Auch längere Wartezeiten, um ein neues Fahrzeug zu ordern müssen in Kauf genommen werden.
- (4) Dem Kunden ist es gestattet, USU Aktiv GmbH nachzuweisen, dass USU Aktiv GmbH tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
- (5) USU Aktiv GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten sowie unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung seiner Leistungen zu berechnen.
- (6) Das Recht des Kunden gemäß § 651 e BGB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt innerhalb einer angemessenen Frist vor Tourbeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrags eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem USU Aktiv GmbH nicht später als sieben Tage vor Tourbeginn zugeht.
- (7) USU Aktiv GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Kündigung durch USU Aktiv GmbH
- (1) USU Aktiv GmbH kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlichen Bevollmächtigten von USU Aktiv GmbH sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von USU Aktiv GmbH wahrzunehmen.
- (2) Kündigt USU Aktiv GmbH außerordentlich, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass USU Aktiv GmbH tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als der geltend gemachte Gesamtpreis entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
7. Obliegenheiten des Kunden
- (1) Die Teilnahme an Touren oder das Führen von geliehenen Booten in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet.
- (2) Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Kunden sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Der Kunde hat im Bereich von Boots- und Fahrradtouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen. Das Betreten von Schleusen, Steganlagen, Örtlichkeiten zum Ein- und Aussetzen mit Booten erfolgt auf eigene Gefahr. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Bootstouren, sondern grundsätzlich, streng verboten. Das Tragen von Schwimmwesten ist absolute Pflicht.
- (3) Der Kunde haftet in vollem Umfang für den Verlust sowie für Beschädigungen von allen bei uns gemieteten Booten und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von USU Aktiv GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Boote und Ausrüstungsgegenstände sind während der Tour ausdrücklich nicht gegen Diebstahl oder Beschädigungen versichert.
8. Gruppenreisen
USU Aktiv GmbH haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von USU Aktiv GmbH – vom Kunden zusätzlich zu den Leistungen von USU Aktiv GmbH angeboten, organisiert, durchgeführt und / oder den Reisenden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Vom Kunden oder dessen Beauftragten organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit USU Aktiv GmbH vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort;
- Nicht im Leistungsumfang von USU Aktiv GmbH enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.
9. Besondere Bestimmungen zur Bootsvermietung
- (1) Der Kunde kann bei Anmietung eines Bootes von USU Aktiv GmbH dieses am Abfahrtstag ab 10:00 Uhr morgens in Empfang nehmen. Am Ankunftstag ist eine der im Vertrag angegebenen Abholstelle zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Die Abholstelle ist, sofern nicht vorher schon vereinbart, USU Aktiv GmbH einen Abend vor Beendigung der Fahrt durch den Kunden mitzuteilen. Boote und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Boote sind zusammen mit einem Mitarbeiter von USU Aktiv GmbH auf einen Trailer aufzuladen.
- (2) Die vermieteten Boote dürfen nur auf Saale und Unstrut benutzt werden. Insbesondere sind das Befahren aller Nebenflüsse und Seitenarme der Saale und Unstrut strengstens verboten.
- (3) Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Boot nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Boot zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.
- (4) Während der Tour sind die von USU Aktiv GmbH ausgegebenen Schwimmwesten zu tragen.
10. Personentransfer
Unsere Personentransporte werden mit Kraft- und Reisebussen durch die
Taxi Bielig GmbH,
Wenzelsstraße 17,
06618 Naumburg/ Saale
und die
PVG Burgenlandkreis mbH
Selauer Straße 28,
06667 Weißenfels
durchgeführt.
11. Mängelanzeige und Gewährleistung bei gebuchten Touren
- (1) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich USU Aktiv GmbH oder der Tourleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der Tourleitung wird der Kunde, soweit die Tour nicht ständig von einer eigenen Tourleitung von USU Aktiv GmbH begleitet wird, rechtzeitig vor Tourbeginn unterrichtet.
- (2) Ist von USU Aktiv GmbH keine örtliche Tourleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, USU Aktiv GmbH direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- oder Faxnummer bzw. E-Mailadresse, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen:
USU Aktiv GmbH
Markt 14 06618
Naumburg/ Saale
Telefon:
E-Mail: buchung@schlauchboottouren.de - (3) Wird die Tour infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB) kündigen.
- (4) Der Kunde kann eine Minderung des Tourpreises verlangen, falls Tourleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
- (5) Die sich aus einer Minderung des Tourpreises ergebenden Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.
- (6) Der Kunde kann keine Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB nur geltend machen, wenn USU Aktiv GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte.
12. Mängelanzeige und Gewährleistung bei gemieteten Booten (ohne gleichzeitig gebuchte Tour)
- (1) Sollte der Kunde Mängel an dem gemieteten Boot feststellen, so hat er diese USU Aktiv GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- (2) USU Aktiv GmbH ist verpflichtet, die angezeigten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der Mängelbeseitigung hat USU Aktiv GmbH ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt USU Aktiv GmbH.
- (3) Im Falle des Fehlschlags der geschuldeten Mangelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Bootsmietvertrages gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung für USU Aktiv GmbH unmöglich ist, wenn USU Aktiv GmbH die Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangelbeseitigung durch USU Aktiv GmbH aus sonstigen Gründen für den Mieter unzumutbar ist.
13. Haftung bei Touren, die länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung umfassen oder deren Gesamtpreis 500 EUR übersteigen
- (1) Für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist der Schadensersatz auf den dreifachen Tourpreis beschränkt.
- (2) Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge Unterkünfte, Grillveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Tourausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von USU Aktiv GmbH sind und getrennt ausgewählt wurden haftet USU Aktiv GmbH nicht. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
14. Haftung in den übrigen Fällen
- (1) USU Aktiv GmbH haftet beschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- (2) Im Übrigen ist eine Haftung von USU Aktiv GmbH ausgeschlossen. Insbesondere haftet USU Aktiv GmbH bei gemieteten Booten nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.
- (3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von USU Aktiv GmbH
15. Datenschutz
USU Aktiv GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der